Gesetzgebung

GVBl. (20/2016): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes verkündet

Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes v. 20.12.2016 wurde am 27.12.2016 verkündet (GVBl. S. 427). Es tritt am 01.01.2017 in Kraft.

Stichworte: Neuregelung der Gremienbesetzung von BR und BLM (Reaktion auf BVerfG-Urteil zum ZDF-StV); Erhöhung der Zahl der Mitglieder von Rundfunk- und Medienrat um jeweils 3 Mitglieder (hinzukommen jeweils ein Vertreter oder eine Vertreterin der Migranten, der Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen sowie aus dem Bereich Freizeit, Tourismus, Gastronomie und Hotel); neue Gleichstellungsregeln; Karenzzeit beim Ausscheiden aus dem Amt; Transparenz der Gremienarbeit: Sitzungen grds. öffentlich, elektronische Veröffentlichung wesentlicher Ergebnisse; gesetzliche Regelung des Auskunftsanspruchs des BR-Rundfunkrats gegenüber Intendant und Verwaltungsrat und seines Einsichtsrechts in Unterlagen; Vertretung der freien Mitarbeiter beim BR.

Weitere Informationen

  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier. 

Ass. iur. Klaus Kohnen